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   BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98   

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BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98 (https://dejure.org/1998,12651)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1998 - 1 WB 4.98 (https://dejure.org/1998,12651)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 1 WB 4.98 (https://dejure.org/1998,12651)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Posten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95

    Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Gemessen an den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - sei die Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme zu bejahen.

    Insofern ist der hier zu entscheidende Fall mit der Sachlage im Beschluß des Senats vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - (NZWehrr 1996, 160) nicht Vergleichbar, da dort dem Soldaten in einem förmlichen Personalgespräch mitgeteilt worden war, daß er in die Anwartschaft für die Versetzung auf einen "Altersdienstposten hineinwachse".

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Mit der sofortigen Vollziehung werden auch keine "vollendeten Tatsachen" geschaffen, da der BMVg nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verpflichtet wäre, den Antragsteller in seine derzeitige Verwendung zurückzuführen, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Versetzung nach Hannover bzw. Dresden herausstellen sollte (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]> m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Die sich daran anschließende Ermessensausübung durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden, ob dieser den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung der Versetzungsverfügung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Die sich daran anschließende Ermessensausübung durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden, ob dieser den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Ober die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 -BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 -und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung jedoch rechtlich grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 54.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung der Versetzungsverfügung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 - und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 -).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 -und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - m.w.N.) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung jedoch rechtlich grundsätzlich nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1998 - 1 WB 4.98
    Der BMVg - PSZ III 5 - hat die "Beschwerde" des Antragstellers als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewertet und mit seiner Stellungnahme vom 20. Januar 1998 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 2.98).
  • BVerwG, 29.12.1993 - 1 WB 90.93

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anordnung einer aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 2.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

    Der Senat hat den Antrag mit Beschluß vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, zurückgewiesen.

    Ergänzend zu seinem Vorbringen im Verfahren BVerwG 1 WB 4.98 weist der BMVg - PSZ III 5 - darauf hin, daß eine Festlegung der Endverwendung des Antragstellers nach den "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren", enthalten in den PersKM 1/89 vom 11. Juli 1989, zum 1. April 1995 deshalb unterblieben sei, weil dieser seinen Wunsch nach einer nochmaligen Verwendung in Frankreich erneuert habe.

    Die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 432/97 - und - PSZ III 5 - 199/98 -, die Verfahrensakten im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - BVerwG 1 WB 4.98 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 WB 86.98

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Beantragung einer Versetzung

    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor privaten Belangen eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

    Mit der sofortigen Vollziehung der Versetzungsverfügung werden entgegen seiner Auffassung keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da der BMVg nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verpflichtet wäre, ihn in seine frühere Verwendung zurückzuführen, wenn sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme herausstellte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

  • BVerwG, 13.05.1998 - 1 WB 26.98

    Beschwerde eines Stabsoffiziers gegen seine Versetzung - Antrag auf beschleunigte

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versetzungsverfügung kommt nur dann in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch die sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 54.95 -, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 WB 72.97 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 77.86 - vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 -) können derartige persönliche Belange eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich grundsätzlich nicht in Frage stellen.

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Die von ihm insoweit inbesondere angeführten finanziellen Belastungen durch die Anmietung einer Wohnung am neuen Dienstort müßten vom BMVg, sollte sich im Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung ergeben, nach der Rechtsprechung des Senats in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338]>, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - , vom 26. Februar 1998 - BVerwG 1 WB 4.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
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